Das Exzellenz-Belohnungsprogramm für Lehrkräfte ist unsere Initiative, um leistungsstarke Lehrkräfte mit zusätzlichen Anreizen zu belohnen und ihre Bemühungen anzuerkennen, den Schülern eine Lernerfahrung auf hohem Niveau zu bieten. Wir wollen die Lehrkräfte motivieren, die Qualität des Unterrichts verbessern und die berufliche Entwicklung fördern.
Was ist die Exzellenz-Belohnung?
Die Exzellenz-Belohnung ist ein besonderer Anreiz für Lehrkräfte aufgrund ihrer Leistungen anerkannt zu werden. Für geeignete Unterrichtsstunden, die während des festgelegten Zyklus abgeschlossen und abgerechnet wurden, wird eine Belohnung von 2 % gewährt.
Lehrkräfte, die für die Exzellenz-Belohnung in Frage kommen, sehen am 25. eines jeden Monats eine Aktualisierung des Abzeichens auf dem Lehrkraft-Dashboard. Die Belohnungen werden am 1. des Folgemonats um UTC+0 00:00 Uhr erteilt.
Wie werden leistungsstarke Lehrkräfte ermittelt?
Die Lehrkräfte werden auf Grundlage einer Reihe von Faktoren mit unterschiedlicher Gewichtung ermittelt, die aufgrund der Leistungen der vorangegangenen drei Monaten berechnet werden.
- Beispiel: Eine Leistung einer Lehrkraft, die am 25. April aktualisiert wird, spiegelt das Verhalten von Januar bis März wider: (März-Leistung * 50%) + (Februar-Leistung * 30%) + (Januar-Leistung * 20%)
Welche Faktoren werden berücksichtigt?
Die Basisfaktoren sind der wichtigste Teil der Leistung, und eine schlechte Leistung in diesen Bereichen wirkt sich auf die Berechtigung einer Lehrkraft für Belohnungen aus. Bonusfaktoren sind nur additiv und tragen dazu bei, die Punktzahl einer Lehrkraft zu erhöhen, nicht zu senken. Im Folgenden sind die Faktoren in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgeführt:
Faktoren:
- Monat-zu-Monat-Retention
- 2. Stunde Wiederbuchung
- Verpasste Unterrichtsanfragen
- Abwesenheiten
- 1. Stunde 5 Sterne Bewertung
- 1. Stunde Lehrkraft Feedback
- Agelehnte Unterrichtsstunden
- Absagen
Wann wird die erste Exzellenz-Belohung vergeben?
1. April 2025, basierend auf den Leistungen der Lehrkräfte von Dezember 2024 bis Februar 2025.
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